HASKAMP Stiftung für einen guten Zweck

Fassadenbau-Unternehmer Heinz Haskamp hat im Mai 2011 eine Stiftung gegründet.

Stiftungszweck der HASKAMP Stiftung ist die Unterstützung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke in der Region.

Diese sind zum Beispiel:

  • Die Förderung von Kindergärten und/oder die Förderung einzelner bedürftiger Kinder und Familien.
  • Die Förderung von besonders begabten Schülern und Schülerinnen, die bedürftig sind.
  • Die Förderung von Schulen oder sonstigen bildenden Einrichtungen.
  • Die Förderung von Hochschulen, Berufsbildenden Schulen und sonstigen weiterbildenden Schulen und/oder einzelner begabter Studenten und Studentinnen, die bedürftig sind.
  •  Die Förderung von sportlich und/oder musikalisch und/oder sonstiger künstlerisch talentierten Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen, die bedürftig sind.
  •  Die Förderung von zwischenmenschlichen Kontakten zwischen alten und jungen Menschen.
Die Stiftung wurde mit einem Kapital-Grundstock ausgestattet und zusätzlich sollen jährlich Spenden aus dem Metallbau-Unternehmen dort eingehen, welche sonst für Kundengeschenke zu Weihnachten aufgewendet wurden. Diese Spenden werden dann im Sinne des Stiftungszwecks ausgeschüttet.

Über den Verbleib der auszuschüttenden Gelder entscheiden neben dem Stifter das sogenannte Kuratorium. Das Kuratorium besteht aus drei Mitgliedern: Ehefrau Christa Haskamp, Tochter Barbara Haskamp sowie Christiane Schlenck-Drinkert als Vertrauensperson des Stifters. Als Treuhänder der Stiftung wurde Karsten Behrens vom Stifter eingesetzt.

Zuwendungsanträge können formlos per E-Mail (k.behrens@haskamp.de) unter Berücksichtigung nachfolgend aufgeführter Pflichtangaben gestellt werden:

  1. Antragsteller (Verein / Organisation, Ansprechpartner, Adresse, Telefon)
  2. Ausführliche Beschreibung des zu fördernden Projektes
  3. Gesamtkosten des zu fördernden Projektes (Betrag in Euro)
  4. Förderungswunsch / -Antrag an die HASKAMP-Stiftung (Betrag in Euro)

Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt jeweils im Frühjahr eines Kalenderjahres.